Die Gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen eine notwendige Behandlung wohnortnah und rechtzeitig zu ermöglichen. Kann sie das nicht, tritt Systemversagen ein. Das bedeutet, wenn sie nachweisen können, dass Ihnen mehrere kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten keinen Therapieplatz anbieten können, können sie einen „Antrag auf Kostenübernahme“ stellen und Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt im Erfolgsfall auch die Kosten für die Behandlung.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen im Rahmen eines Erstgesprächs gerne zur Verfügung.
Psych. M. Sc. Alexandra Marin