Die Bezahlung erfolgt direkt nach einer Therapiesitzung
Fragen & Antworten
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten sind vom Klienten selbst zu tragen. Sie erhalten eine ausführliche Rechnung über die von mir erbrachten Leistungen. Eine psychologische Behandlung auf Kosten der Krankenkassen ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Ihre Krankenkasse einer Kostenübernahme zustimmt. Bitte informieren Sie sich daher vor Therapiebeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung, bzw. Zusatzversicherung über die entsprechenden Erstattungsmöglichkeiten bei Inanspruchnahme!
Worüber sprechen wir bei unserem ersten Treffen?
Während des ersten persönlichen Gesprächs gewinnen wir einen ersten Eindruck von einander und klären Ihr Anliegen. Hier entscheidet sich, ob eine gemeinsame Arbeit für beide Seiten sinnvoll und erfolgsversprechend ist.
Wie geht es dann weiter?
Entscheiden Sie sich für eines meiner Angebote, vereinbaren wir weitere Sitzungen. Im folgenden Gespräch, welches noch keine Therapie beinhaltet, klären wir Ihren konkreten Bedarf, legen Termine, Umfang und Inhalt der Therapie oder Beratung in einem Vertrag fest. Planen Sie für dieses Gespräch 50 Minuten, für weitere Sitzungen etwa 60 Minuten ein.
Schweigepflicht
Als Heilpraktikerin (Psychotherapie) unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis werden keine Informationen an Dritte weitergegeben. Psychotherapie und Beratung basieren auf Vertrauen. Weitere Informationen finden Sie HIER
Wie schnell kann ich ein Termin bekommen?
Einen Termin beim Psychotherapeuten zu erhalten ist nicht einfach. Kassenpatienten warten in Deutschland im Schnitt 5 Monate auf einen Behandlungstermin. Ich biete Ihnen eine Alternative ohne lange Wartezeiten die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie mich doch einfach.
Terminabsage
Die vereinbarten Termine sind exklusiv für Sie reserviert, daher möchte ich Sie darum bitten, diese einzuhalten. Falls Sie doch einmal verhindert sein sollten, bitte ich um Absage mindestens 48 Stunden vorher. Bei sehr kurzfristigen Absagen bzw. Nichterscheinen behalte ich mir vor, Ihnen die Sitzung in Rechnung zu stellen